KI-Inventar & Registrierung
KI-System-Inventar
Jede Organisation sollte ein Inventar aller KI-Systeme führen, die sie entwickelt, einsetzt oder vertreibt. Dies ist keine explizite Pflicht des AI Act, aber Voraussetzung für die korrekte Risikoklassifizierung und Compliance-Bewertung.
Inventar-Felder
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| System-ID | Eindeutige Kennung |
| Name | Produktname / interne Bezeichnung |
| Beschreibung | Kurzbeschreibung der KI-Funktionalität |
| KI-Komponente | Typ (ML, DL, LLM, etc.) |
| Rolle BAUER GROUP | Provider / Deployer / Distributor |
| Risikostufe | Verboten / Hoch / Begrenzt / Minimal |
| Go/No-Go EU | Go / No-Go / Offen |
| Frist | Relevante Compliance-Deadline |
| Verantwortlich | Zuständige Person |
| Letzte Prüfung | Datum der letzten Klassifizierungsprüfung |
Template: KI-System-Inventar
EU-Datenbank-Registrierung (Art. 49)
Pflicht zur Registrierung
Vor Markteinführung oder Inbetriebnahme müssen Provider folgende Systeme in der EU-Datenbank registrieren:
- Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 49 Abs. 1)
- Nicht-Hochrisiko-eingestufte Annex-III-Systeme (Art. 49 Abs. 2)
Deployer müssen registrieren, wenn sie öffentliche Stellen sind oder im Auftrag öffentlicher Stellen handeln.
Registrierungsinhalte
Die erforderlichen Angaben sind in Annex VIII definiert:
- Sektion A: Informationen des Providers
- Sektion B: Informationen zum Hochrisiko-KI-System
- Sektion C: Informationen des Deployers (nur öffentliche Stellen)