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KI-Inventar & Registrierung

KI-System-Inventar

Jede Organisation sollte ein Inventar aller KI-Systeme führen, die sie entwickelt, einsetzt oder vertreibt. Dies ist keine explizite Pflicht des AI Act, aber Voraussetzung für die korrekte Risikoklassifizierung und Compliance-Bewertung.

Inventar-Felder

FeldBeschreibung
System-IDEindeutige Kennung
NameProduktname / interne Bezeichnung
BeschreibungKurzbeschreibung der KI-Funktionalität
KI-KomponenteTyp (ML, DL, LLM, etc.)
Rolle BAUER GROUPProvider / Deployer / Distributor
RisikostufeVerboten / Hoch / Begrenzt / Minimal
Go/No-Go EUGo / No-Go / Offen
FristRelevante Compliance-Deadline
VerantwortlichZuständige Person
Letzte PrüfungDatum der letzten Klassifizierungsprüfung

Template: KI-System-Inventar

EU-Datenbank-Registrierung (Art. 49)

Pflicht zur Registrierung

Vor Markteinführung oder Inbetriebnahme müssen Provider folgende Systeme in der EU-Datenbank registrieren:

  • Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 49 Abs. 1)
  • Nicht-Hochrisiko-eingestufte Annex-III-Systeme (Art. 49 Abs. 2)

Deployer müssen registrieren, wenn sie öffentliche Stellen sind oder im Auftrag öffentlicher Stellen handeln.

Registrierungsinhalte

Die erforderlichen Angaben sind in Annex VIII definiert:

  • Sektion A: Informationen des Providers
  • Sektion B: Informationen zum Hochrisiko-KI-System
  • Sektion C: Informationen des Deployers (nur öffentliche Stellen)

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