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Annex I – EU-Harmonisierungsrecht

Überblick

Annex I listet die EU-Harmonisierungsrechtsakte, bei denen KI-Systeme als Sicherheitskomponenten des regulierten Produkts gelten können (Art. 6 Abs. 1).

Sektion A – Relevante Rechtsakte (Auswahl)

RechtsaktTypische ProdukteBAUER GROUP Relevanz
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Industriemaschinen, Roboter⚠️ Embedded AI in Robotik
Medizinprodukte-VO (EU) 2017/745Medizinprodukte mit KI❌ Nicht im Portfolio
Aufzugsrichtlinie 2014/33/EUAufzüge mit KI-Steuerung❌ Nicht im Portfolio
Funkanlagen-RL 2014/53/EUIoT-Geräte mit KI⚠️ IoT-Produkte prüfen
Niederspannungs-RL 2014/35/EUElektrische Geräte❌ Nicht relevant
Spielzeug-RL 2009/48/EGKI-Spielzeug❌ Nicht im Portfolio
Seilbahn-VO (EU) 2016/424Seilbahnen❌ Nicht relevant

Sektion B – Weitere Rechtsakte

Sektion B umfasst zusätzliche Rechtsakte (Zivilluftfahrt, Fahrzeugsicherheit, etc.), bei denen die Hochrisiko-Einstufung erst ab 2. August 2027 greift.

BAUER GROUP Bewertung

Für die BAUER GROUP sind aus Annex I primär relevant:

  1. Maschinenverordnung — nur wenn BAUER GROUP autonome Robotik-Systeme mit KI-Steuerung unter eigenem Namen vertreibt
  2. Funkanlagen-RL — nur wenn IoT-Geräte (ESP32 etc.) eine KI-Entscheidungskomponente enthalten, die sicherheitsrelevant ist

Praxisregel

Unsere IoT-/Embedded-Produkte verwenden typischerweise deterministische Firmware. KI-Komponenten (z.B. Edge ML für Anomalie-Erkennung) sind nicht sicherheitsrelevant im Sinne des Annex I. Einzelfallprüfung bei neuen Produkten erforderlich.

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