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Deepfakes & synthetische Inhalte

Anforderung

Provider von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen sicherstellen, dass die Outputs in einem maschinenlesbaren Format als KI-generiert gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 2).

Deployer, die Deepfakes veröffentlichen, müssen dies klar und sichtbar offenlegen (Art. 50 Abs. 4).

BAUER GROUP Relevanz

Die BAUER GROUP erzeugt oder verbreitet keine Deepfakes. Folgende Szenarien sind jedoch zu beachten:

SzenarioPflicht
KI-generierte Marketing-TexteKennzeichnung bei Veröffentlichung empfohlen
KI-generierte Bilder für PräsentationenIntern: keine Pflicht. Extern publiziert: maschinenlesbare Kennzeichnung
KI-generierter CodeKeine Kennzeichnungspflicht (kein „Inhalt" im Sinne des Art. 50)
KI-gestützte ÜbersetzungenEmpfehlung: Hinweis „maschinell übersetzt"

Technische Umsetzung

Für maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte kommen in Betracht:

  • C2PA-Standard (Coalition for Content Provenance and Authenticity) für Bilder/Video
  • IPTC-Metadaten für Bilder
  • Custom HTTP-Header oder Meta-Tags für Web-Inhalte

Die konkrete technische Umsetzung wird bei Bedarf spezifiziert, wenn BAUER GROUP Produkte synthetische Inhalte für externe Veröffentlichung erzeugen.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT