Deepfakes & synthetische Inhalte
Anforderung
Provider von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen sicherstellen, dass die Outputs in einem maschinenlesbaren Format als KI-generiert gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 2).
Deployer, die Deepfakes veröffentlichen, müssen dies klar und sichtbar offenlegen (Art. 50 Abs. 4).
BAUER GROUP Relevanz
Die BAUER GROUP erzeugt oder verbreitet keine Deepfakes. Folgende Szenarien sind jedoch zu beachten:
| Szenario | Pflicht |
|---|---|
| KI-generierte Marketing-Texte | Kennzeichnung bei Veröffentlichung empfohlen |
| KI-generierte Bilder für Präsentationen | Intern: keine Pflicht. Extern publiziert: maschinenlesbare Kennzeichnung |
| KI-generierter Code | Keine Kennzeichnungspflicht (kein „Inhalt" im Sinne des Art. 50) |
| KI-gestützte Übersetzungen | Empfehlung: Hinweis „maschinell übersetzt" |
Technische Umsetzung
Für maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte kommen in Betracht:
- C2PA-Standard (Coalition for Content Provenance and Authenticity) für Bilder/Video
- IPTC-Metadaten für Bilder
- Custom HTTP-Header oder Meta-Tags für Web-Inhalte
Die konkrete technische Umsetzung wird bei Bedarf spezifiziert, wenn BAUER GROUP Produkte synthetische Inhalte für externe Veröffentlichung erzeugen.