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Selbstbewertung – Annex VI

Interne Kontrolle (Annex VI)

Die Selbstbewertung ist das Standard-Konformitätsbewertungsverfahren für Hochrisiko-KI-Systeme (sofern keine Drittstelle erforderlich).

Schritt 1: QMS-Überprüfung

Bestätigung, dass das QMS (Art. 17) implementiert ist und die Anforderungen erfüllt.

Schritt 2: Technische Dokumentation

Überprüfung, dass die technische Dokumentation (Art. 11, Annex IV) vollständig und aktuell ist.

Schritt 3: Konformitätsprüfung

Systematische Prüfung gegen alle Anforderungen der Art. 8–15:

AnforderungGeprüftKonformAnmerkung
Risikomanagementsystem (Art. 9)
Data Governance (Art. 10)
Technische Dokumentation (Art. 11)
Protokollierung (Art. 12)
Transparenz (Art. 13)
Menschliche Aufsicht (Art. 14)
Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)

Schritt 4: EU-Konformitätserklärung

Nach erfolgreicher Selbstbewertung: EU-Konformitätserklärung (Art. 47) ausstellen.

Schritt 5: CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung anbringen (Art. 48).

Schritt 6: Registrierung

In EU-Datenbank registrieren (Art. 49).

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