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Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit – Art. 15

Anforderung

Hochrisiko-KI-Systeme müssen ein angemessenes Maß an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit aufweisen.

Genauigkeit

  • Genauigkeitsgrade müssen in den Gebrauchsanweisungen deklariert werden
  • Geeignete Metriken für den jeweiligen Verwendungszweck definieren und messen
  • Genauigkeitslevel müssen für den bestimmungsgemäßen Zweck angemessen sein

Robustheit

  • Widerstandsfähigkeit gegen Fehler, Störungen und Inkonsistenzen in der Betriebsumgebung
  • Technische Redundanz (Backup-Systeme, Fail-Safe-Mechanismen)
  • Robustheit gegen adversariale Angriffe (Adversarial ML)

Cybersicherheit

  • Schutz gegen unbefugten Zugriff und Manipulation
  • Model Poisoning, Data Poisoning und Adversarial Examples adressieren
  • Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit

CRA-Synergien

Die Cybersicherheitsanforderungen des Art. 15 überschneiden sich erheblich mit den CRA-Anforderungen (Annex I Teil II). Die bestehende CRA-Sicherheitsarchitektur und das Schwachstellenmanagement decken den Großteil dieser Anforderungen bereits ab. Ergänzend sind KI-spezifische Bedrohungen (Adversarial ML, Prompt Injection, Model Extraction) zu adressieren.

BAUER GROUP Umsetzung

Art. 15 AnforderungCRA-AbdeckungAI-Act-Ergänzung
Cybersicherheit✅ CRA Art. 10–14+ Adversarial ML, Prompt Injection
Genauigkeit❌ Nicht im CRAModell-Metriken in CI/CD + Doku
RobustheitTeilweise (CRA Annex I)+ ML-spezifische Stresstests

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT