Deutschland – KI-MIG
Umsetzungsgesetz
Deutschland setzt die institutionellen Vorgaben des AI Act mit dem KI-MIG um — dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (formell „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689"). Verfahrensstand:
- 11.02.2026 — Beschluss des Bundeskabinetts (Regierungsentwurf)
- 11.06.2026 — Beschluss durch den Bundestag (mit kleineren Änderungen)
- ausstehend — Zustimmung des Bundesrats, anschließend Inkrafttreten
Zuständige Behörden
| Funktion | Behörde |
|---|---|
| Marktüberwachung (MSA) + zentrale Anlaufstelle (SPoC) | Bundesnetzagentur (BNetzA) |
| Notifizierende Behörde | Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) |
| Unabhängige Aufsicht für sensible Bereiche | Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer (UKIM) |
| Koordinierung & Kompetenz | Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO (KoKIVO) |
Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Marktüberwachungsbehörde und der Single Point of Contact gegenüber der EU. Für grundrechtssensible Bereiche (Justiz, Strafverfolgung, Migration/Grenze) gewährleistet die UKIM als unabhängige Kammer die nach dem AI Act geforderte Unabhängigkeit. Das KoKIVO koordiniert das Zusammenwirken der Behörden und bündelt Fachkompetenz.
Sektorbehörden behalten ihre Zuständigkeiten — u.a. die BaFin (Finanzsektor) und die Datenschutzaufsichtsbehörden.
Innovationsförderung & Sanktionen
- KI-Reallabore (regulatory sandboxes) zur Erprobung neuer KI-Anwendungen, mit Beratungsangeboten insbesondere für KMU und Start-ups.
- Nationale Ordnungsgelder bis 50.000 € für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten — ergänzend zu den EU-Bußgeldern nach Art. 99 (bis 35 Mio. € / 7 % des weltweiten Jahresumsatzes).
BAUER GROUP Relevanz
Als in Deutschland ansässige Unternehmensgruppe ist für die BAUER GROUP primär die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungs- und Ansprechbehörde. Aufsicht, Registrierung und etwaige Bußgeldverfahren laufen national über die BNetzA. Siehe auch Marktüberwachung.