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Deutschland – KI-MIG

Umsetzungsgesetz

Deutschland setzt die institutionellen Vorgaben des AI Act mit dem KI-MIG um — dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (formell „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689"). Verfahrensstand:

  • 11.02.2026 — Beschluss des Bundeskabinetts (Regierungsentwurf)
  • 11.06.2026 — Beschluss durch den Bundestag (mit kleineren Änderungen)
  • ausstehend — Zustimmung des Bundesrats, anschließend Inkrafttreten

Zuständige Behörden

FunktionBehörde
Marktüberwachung (MSA) + zentrale Anlaufstelle (SPoC)Bundesnetzagentur (BNetzA)
Notifizierende BehördeDeutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
Unabhängige Aufsicht für sensible BereicheUnabhängige KI-Marktüberwachungskammer (UKIM)
Koordinierung & KompetenzKoordinierungs- und Kompetenzzentrum KI-VO (KoKIVO)

Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Marktüberwachungsbehörde und der Single Point of Contact gegenüber der EU. Für grundrechtssensible Bereiche (Justiz, Strafverfolgung, Migration/Grenze) gewährleistet die UKIM als unabhängige Kammer die nach dem AI Act geforderte Unabhängigkeit. Das KoKIVO koordiniert das Zusammenwirken der Behörden und bündelt Fachkompetenz.

Sektorbehörden behalten ihre Zuständigkeiten — u.a. die BaFin (Finanzsektor) und die Datenschutzaufsichtsbehörden.

Innovationsförderung & Sanktionen

  • KI-Reallabore (regulatory sandboxes) zur Erprobung neuer KI-Anwendungen, mit Beratungsangeboten insbesondere für KMU und Start-ups.
  • Nationale Ordnungsgelder bis 50.000 € für Verstöße gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten — ergänzend zu den EU-Bußgeldern nach Art. 99 (bis 35 Mio. € / 7 % des weltweiten Jahresumsatzes).

BAUER GROUP Relevanz

Als in Deutschland ansässige Unternehmensgruppe ist für die BAUER GROUP primär die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungs- und Ansprechbehörde. Aufsicht, Registrierung und etwaige Bußgeldverfahren laufen national über die BNetzA. Siehe auch Marktüberwachung.

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