Dieses Dokument befindet sich in aktiver Entwicklung und ist noch nicht finalisiert.
Skip to content

Marktüberwachung

Zuständigkeit

Die Durchsetzung des AI Act erfolgt auf zwei Ebenen:

EU-Ebene

  • AI Office (innerhalb der EU-Kommission) — zuständig für GPAI-Modelle und systemische Risiken
  • AI Board — Koordinierungsgremium der Mitgliedstaaten

Nationale Ebene

  • Marktüberwachungsbehörden — zuständig für Hochrisiko-KI und sonstige Pflichten
  • Notifizierende Behörden — Überwachung der benannten Stellen (Notified Bodies)

Jeder Mitgliedstaat musste bis 2. August 2025 seine zuständigen Behörden benennen.

Deutschland

In Deutschland liegt die Zuständigkeit voraussichtlich bei:

  • Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde für den AI Act
  • Ggf. sektorale Behörden für spezifische Anwendungsbereiche

Befugnisse der Behörden (ab August 2026)

  • Zugang zu KI-Systemen und deren Dokumentation
  • Zugang zu Source Code (unter bestimmten Bedingungen)
  • Zugang zu Trainingsdaten und Testdaten
  • Anordnung von Korrekturmaßnahmen
  • Marktrücknahme und Rückruf
  • Verhängung von Bußgeldern

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT