Marktüberwachung
Zuständigkeit
Die Durchsetzung des AI Act erfolgt auf zwei Ebenen:
EU-Ebene
- AI Office (innerhalb der EU-Kommission) — zuständig für GPAI-Modelle und systemische Risiken
- AI Board — Koordinierungsgremium der Mitgliedstaaten
Nationale Ebene
- Marktüberwachungsbehörden — zuständig für Hochrisiko-KI und sonstige Pflichten
- Notifizierende Behörden — Überwachung der benannten Stellen (Notified Bodies)
Jeder Mitgliedstaat musste bis 2. August 2025 seine zuständigen Behörden benennen.
Deutschland
In Deutschland liegt die Zuständigkeit voraussichtlich bei:
- Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Marktüberwachungsbehörde für den AI Act
- Ggf. sektorale Behörden für spezifische Anwendungsbereiche
Befugnisse der Behörden (ab August 2026)
- Zugang zu KI-Systemen und deren Dokumentation
- Zugang zu Source Code (unter bestimmten Bedingungen)
- Zugang zu Trainingsdaten und Testdaten
- Anordnung von Korrekturmaßnahmen
- Marktrücknahme und Rückruf
- Verhängung von Bußgeldern