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Marktüberwachung

Zuständigkeit

Die Durchsetzung des AI Act erfolgt auf zwei Ebenen:

EU-Ebene

  • AI Office (innerhalb der EU-Kommission) — zuständig für GPAI-Modelle und systemische Risiken
  • AI Board — Koordinierungsgremium der Mitgliedstaaten

Nationale Ebene

  • Marktüberwachungsbehörden — zuständig für Hochrisiko-KI und sonstige Pflichten
  • Notifizierende Behörden — Überwachung der benannten Stellen (Notified Bodies)

Jeder Mitgliedstaat musste bis 2. August 2025 seine zuständigen Behörden benennen.

Deutschland

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zentrale Marktüberwachungsbehörde und der Single Point of Contact für den AI Act. Die nationale Behördenarchitektur wird mit dem KI-MIG festgelegt (Bundestag-Beschluss 11.06.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend); sektorale Behörden (z.B. BaFin) behalten ihre Zuständigkeiten.

Details siehe Nationale Umsetzung – Deutschland (KI-MIG).

Befugnisse der Behörden

Die Marktüberwachungsbehörden verfügen über folgende Befugnisse (ab 2. August 2026; für Hochrisiko-Systeme mit Anwendbarkeit der jeweiligen Pflichten — Annex III ab 02.12.2027):

  • Zugang zu KI-Systemen und deren Dokumentation
  • Zugang zu Source Code (unter bestimmten Bedingungen)
  • Zugang zu Trainingsdaten und Testdaten
  • Anordnung von Korrekturmaßnahmen
  • Marktrücknahme und Rückruf
  • Verhängung von Bußgeldern

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