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Protokollierung – Art. 12

Anforderung

Hochrisiko-KI-Systeme müssen technisch so konzipiert sein, dass Ereignisse automatisch protokolliert werden (Logging).

Mindestanforderungen

Die automatische Protokollierung muss umfassen:

  • Nutzungszeiträume (Start/Ende jeder Nutzung)
  • Referenzdatenbank gegen die Input-Daten geprüft werden
  • Input-Daten, die zu einer Suche geführt haben
  • Identifikation der an der menschlichen Aufsicht beteiligten Personen

Aufbewahrungsfristen

  • Provider: Logs aufbewahren, soweit unter ihrer Kontrolle
  • Deployer: Logs mindestens 6 Monate aufbewahren (Art. 26 Abs. 6)

BAUER GROUP Umsetzung

MaßnahmeImplementierung
Automatische LogsStructured Logging (JSON) in bestehender Logging-Infrastruktur
AufbewahrungRetention Policy ≥ 6 Monate (bereits durch CRA-Anforderungen abgedeckt)
ZugriffLogs auf Anfrage für Behörden bereitstellbar

Minimaler Aufwand

Wenn das System bereits über Structured Logging verfügt (was bei BAUER GROUP Produkten Standard ist), beschränkt sich der Mehraufwand auf die Sicherstellung, dass die AI-Act-spezifischen Felder enthalten sind.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT