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Qualitätsmanagementsystem – Art. 17

Anforderung

Provider von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein dokumentiertes QMS implementieren und aufrechterhalten.

QMS-Bestandteile (Art. 17 Abs. 1)

Das QMS muss umfassen:

  1. Strategie zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen
  2. Konformitätsbewertungsverfahren (Design, Prüfung, Validierung)
  3. Technische Spezifikationen und Standards
  4. Datenmanagement (Erhebung, Analyse, Labeling, Speicherung, Filterung, Aggregation, Aufbewahrung)
  5. Risikomanagement (Art. 9)
  6. Post-Market-Monitoring (Art. 72)
  7. Incident-/Schwachstellen-Meldung (Art. 73)
  8. Kommunikation mit Behörden, Betreibern und anderen Stakeholdern
  9. Änderungsmanagement — Verfahren und Maßnahmen bei Systemänderungen
  10. Schulungs- und Unterstützungsprogramme für Personal

BAUER GROUP Umsetzung

Das AI-Act-QMS wird als Erweiterung des bestehenden CRA-QMS implementiert, nicht als separates System.

CRA-QMS-ElementAI-Act-Ergänzung
Konformitätsbewertung+ KI-spezifische Bewertungskriterien
Technische Dokumentation+ Annex IV Inhalte
Schwachstellenmanagement+ KI-spezifische Schwachstellen (Bias, Adversarial)
Incident Response+ KI-Incident-Meldung an Marktüberwachung
Änderungsmanagement+ Modellversionierung, Retraining-Protokolle
Schulung+ AI Literacy (Art. 4)

Kernprinzip

Ein QMS, zwei Regulierungen. Kein separater Papiertiger für den AI Act. Die CRA-QMS-Struktur wird um die KI-spezifischen Elemente erweitert.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT