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GPAI-Provider-Pflichten – Art. 53

Pflichten für ALLE GPAI-Modell-Provider

Seit 2. August 2025 müssen GPAI-Modell-Provider:

  1. Technische Dokumentation erstellen und pflegen (Annex XI)
  2. Informationen und Dokumentation an downstream-Provider bereitstellen (Annex XII), damit diese das Modell verstehen und ihre Pflichten erfüllen können
  3. Urheberrechtsrichtlinie einhalten — eine Policy zum Schutz von Urheberrechten etablieren
  4. Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen (nach EU AI Office Template)

Zusätzliche Pflichten bei systemischem Risiko (Art. 55)

Provider von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko müssen zusätzlich:

  • Modellevaluierungen durchführen (inkl. adversariales Testing)
  • Systemische Risiken bewerten und mindern
  • Schwerwiegende Vorfälle an das AI Office melden
  • Cybersicherheit des Modells gewährleisten

Open-Source-Ausnahme

GPAI-Modelle unter freier und offener Lizenz (Parameter, Architektur, Nutzung öffentlich zugänglich) müssen nur die Punkte 3 und 4 erfüllen — es sei denn, sie weisen systemisches Risiko auf.

Relevanz für BAUER GROUP

FrageAntwort
Ist BAUER GROUP GPAI-Modell-Provider?Nein
Gelten Art. 53/55 für BAUER?Nein — treffen die Modell-Provider (Anthropic, OpenAI, etc.)
Was muss BAUER GROUP prüfen?Ob die genutzten GPAI-Provider ihre Pflichten erfüllen (Due Diligence)
Wird BAUER GROUP zum Provider?Nur wenn ein GPAI-basiertes System unter eigenem Namen als Hochrisiko im EU-Markt platziert wird

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