Verbotskatalog – Detailanalyse
Prüfung pro Verbotsgrund
1. Unterschwellige Manipulation
Verbot: KI-Systeme, die durch unterschwellige Techniken (nicht bewusst wahrnehmbar) oder absichtlich manipulative Techniken das Verhalten einer Person wesentlich beeinflussen, sodass diese Person oder eine andere Person Schaden erleidet.
BAUER GROUP Prüfung: Keine BAUER GROUP Produkte nutzen unterschwellige Beeinflussung. KI-Empfehlungssysteme (falls vorhanden) sind transparent und verfolgen keine manipulativen Ziele.
Status: ✅ Nicht betroffen
2. Ausnutzung von Schwächen
Verbot: KI-Systeme, die Schwächen aufgrund von Alter, Behinderung oder besonderer sozialer/wirtschaftlicher Situation gezielt ausnutzen.
BAUER GROUP Prüfung: B2B-Fokus. Keine Produkte, die vulnerable Gruppen adressieren.
Status: ✅ Nicht betroffen
3. Social Scoring
Verbot: Bewertung oder Klassifizierung natürlicher Personen aufgrund ihres Sozialverhaltens über einen Zeitraum, die zu ungerechtfertigter oder unverhältnismäßiger Behandlung führt.
BAUER GROUP Prüfung: Keine Scoring-Systeme für natürliche Personen.
Status: ✅ Nicht betroffen
4–8. Weitere Verbote
Status aller weiteren Verbotsgründe: ✅ Nicht betroffen — keine Produkte in den Bereichen Kriminalitätsprognose, Gesichtserkennung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung oder Echtzeit-Fernidentifikation.
9. NCII/CSAM-Erzeugung (neu – Digital Omnibus)
Verbot: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime Bilder (NCII) oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) erzeugen oder manipulieren, sofern dies ein vernünftigerweise vorhersehbares und reproduzierbares Ergebnis ist. Ergänzt durch den Digital Omnibus (vorläufige Einigung 7. Mai 2026); Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (vorbehaltlich der förmlichen Annahme).
BAUER GROUP Prüfung: Keine BAUER GROUP Produkte erzeugen oder manipulieren Bildinhalte dieser Art.
Status: ✅ Nicht betroffen