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Risikomanagement – Art. 9

Anforderung

Provider von Hochrisiko-KI-Systemen müssen ein Risikomanagementsystem als kontinuierlichen iterativen Prozess über den gesamten Lebenszyklus implementieren.

Pflichtbestandteile

Das Risikomanagementsystem muss:

  1. Bekannte und vorhersehbare Risiken identifizieren und analysieren — bei bestimmungsgemäßem Einsatz und bei vorhersehbarem Missbrauch
  2. Risiken bewerten, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung und bei vorhersehbarem Missbrauch entstehen können
  3. Geeignete Risikominderungsmaßnahmen entwickeln und umsetzen
  4. Restrisiken bewerten und dokumentieren — unter Berücksichtigung der Risikominderungsmaßnahmen
  5. Testen — vor Markteinführung und während des Lebenszyklus, um sicherzustellen, dass das System wie vorgesehen funktioniert

Testanforderungen

  • Tests gegen vorab definierte Metriken und Schwellenwerte
  • Berücksichtigung des bestimmungsgemäßen Zwecks
  • Testing auf Verzerrungen (Bias) in Bezug auf betroffene Personengruppen
  • Unabhängig vom Datenformat: strukturiert, unstrukturiert, gemischt

BAUER GROUP Umsetzung (Minimaler Ansatz)

MaßnahmeUmsetzung
RisikoidentifikationErweiterung des bestehenden CRA-Risikobewertungsformulars um KI-spezifische Risikokategorien
RisikobewertungEinfache Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit × Auswirkung)
RisikominderungDokumentation der gewählten Maßnahmen im CRA-Risikobewertungsbogen
TestingIntegration in bestehende CI/CD-Pipeline (ML-Modell-Metriken als Quality Gate)
DokumentationTemplate-basiert, produktspezifisch

Synergien mit CRA

Das CRA-Schwachstellenmanagement deckt bereits Cybersicherheitsrisiken ab. Das AI-Act-Risikomanagement ergänzt um KI-spezifische Risiken (Bias, Halluzination, Erklärbarkeit, Robustheit).

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT