CE-Kennzeichnung – Art. 48
Anforderung
Hochrisiko-KI-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung tragen, um die Konformität mit dem AI Act anzuzeigen.
Anbringung
Die CE-Kennzeichnung wird angebracht auf:
- Dem KI-System selbst (bei physischen Produkten) — sichtbar, lesbar, unauslöschlich
- Der Verpackung — wenn Anbringung auf dem System nicht möglich
- Der Begleitdokumentation — als letzter Rückfall
Regeln
- Muss vor Markteinführung angebracht werden
- Muss dem Format gemäß EU-Harmonisierungsrecht entsprechen (Mindesthöhe 5 mm)
- Bei Software ohne physisches Produkt: in der digitalen Dokumentation und ggf. in der UI
Synergien mit CRA
Wenn das Produkt bereits eine CRA-CE-Kennzeichnung trägt, wird die AI-Act-Konformität in dieselbe Erklärung integriert. Keine doppelte CE-Kennzeichnung erforderlich.