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CE-Kennzeichnung – Art. 48

Anforderung

Hochrisiko-KI-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung tragen, um die Konformität mit dem AI Act anzuzeigen.

Anbringung

Die CE-Kennzeichnung wird angebracht auf:

  1. Dem KI-System selbst (bei physischen Produkten) — sichtbar, lesbar, unauslöschlich
  2. Der Verpackung — wenn Anbringung auf dem System nicht möglich
  3. Der Begleitdokumentation — als letzter Rückfall

Regeln

  • Muss vor Markteinführung angebracht werden
  • Muss dem Format gemäß EU-Harmonisierungsrecht entsprechen (Mindesthöhe 5 mm)
  • Bei Software ohne physisches Produkt: in der digitalen Dokumentation und ggf. in der UI

Synergien mit CRA

Wenn das Produkt bereits eine CRA-CE-Kennzeichnung trägt, wird die AI-Act-Konformität in dieselbe Erklärung integriert. Keine doppelte CE-Kennzeichnung erforderlich.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT