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EU-Konformitätserklärung – Art. 47

Anforderung

Provider von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine EU-Konformitätserklärung gemäß Annex V ausstellen, die bestätigt, dass das System die Anforderungen des AI Act erfüllt.

Inhalt (Annex V)

Die Erklärung muss mindestens enthalten:

  • Name und Anschrift des Providers
  • Eindeutige Identifikation des KI-Systems (Name, Typ, Seriennummer/Version)
  • Erklärung, dass das System den Anforderungen des AI Act entspricht
  • Verweis auf angewandte harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen
  • Ggf. Name und Kennnummer der benannten Stelle (bei Annex VII)
  • Datum und Unterschrift

Single Source of Truth

Die EU-Konformitätserklärung wird aus der maschinenlesbaren Datei .compliance/ai-act-statement.json generiert. Damit ist sichergestellt, dass:

  • Eine Quelle — JSON ist der einzige Ort, an dem Compliance-Daten gepflegt werden
  • Konsistenz — Menschenlesbare DoC, CE-Kennzeichnung und EU-Datenbank-Registrierung nutzen dieselben Daten
  • Automatisierung — Validierung und Generierung in der CI/CD-Pipeline

Siehe: Maschinenlesbares Format

Aufbewahrung

Die EU-Konformitätserklärung muss 10 Jahre nach Markteinführung aufbewahrt und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Template

Siehe: EU-Konformitätserklärung Template

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT