EU-Konformitätserklärung – Art. 47
Anforderung
Provider von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine EU-Konformitätserklärung gemäß Annex V ausstellen, die bestätigt, dass das System die Anforderungen des AI Act erfüllt.
Inhalt (Annex V)
Die Erklärung muss mindestens enthalten:
- Name und Anschrift des Providers
- Eindeutige Identifikation des KI-Systems (Name, Typ, Seriennummer/Version)
- Erklärung, dass das System den Anforderungen des AI Act entspricht
- Verweis auf angewandte harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen
- Ggf. Name und Kennnummer der benannten Stelle (bei Annex VII)
- Datum und Unterschrift
Single Source of Truth
Die EU-Konformitätserklärung wird aus der maschinenlesbaren Datei .compliance/ai-act-statement.json generiert. Damit ist sichergestellt, dass:
- Eine Quelle — JSON ist der einzige Ort, an dem Compliance-Daten gepflegt werden
- Konsistenz — Menschenlesbare DoC, CE-Kennzeichnung und EU-Datenbank-Registrierung nutzen dieselben Daten
- Automatisierung — Validierung und Generierung in der CI/CD-Pipeline
Siehe: Maschinenlesbares Format
Aufbewahrung
Die EU-Konformitätserklärung muss 10 Jahre nach Markteinführung aufbewahrt und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden.