Nationale Umsetzung
Verordnung vs. nationale Umsetzung
Der AI Act ist eine Verordnung (EU) 2024/1689 und gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — er muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten regeln national jedoch:
- die Benennung der zuständigen Behörden (Marktüberwachung + Notifizierung, Art. 70),
- die Bußgeldverfahren und ergänzende Sanktionsregeln (Art. 99),
- mindestens ein KI-Reallabor (regulatory sandbox) bis 2. August 2026 (Art. 57/58).
Status in der EU (Stand Juni 2026)
Die Frist zur Behördenbenennung war der 2. August 2025. Bis Mitte 2026 haben jedoch erst rund 8 von 27 Mitgliedstaaten ihre zuständigen Behörden formell benannt; die meisten Verfahren laufen noch.
| Land | Modell | Zentrale Stelle | Status |
|---|---|---|---|
| Deutschland | zentral | Bundesnetzagentur (BNetzA) | KI-MIG im Parlament (Bundestag 11.06.2026) |
| Spanien | dedizierte Agentur | AESIA | operativ seit 06/2024 |
| Irland | dezentral | National AI Office + 15 Behörden | operativ seit 09/2025 |
| Frankreich | dezentral | CNIL / DGCCRF / ARCOM (Entwurf) | noch nicht final benannt |
| Österreich | Kompetenzzentrum | RTR / KI-Servicestelle | Ausbau zur Vollbehörde geplant |
Die folgenden Seiten beschreiben die für die BAUER GROUP wichtigsten Mitgliedstaaten. Maßgeblich ist für die BAUER GROUP primär die deutsche Umsetzung (Deutschland – KI-MIG).
Stand der Angaben
Die nationale Umsetzung entwickelt sich laufend. Alle Angaben Stand Juni 2026; Gesetzgebungsverfahren und Behördenbenennungen können sich ändern.