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Nationale Umsetzung

Verordnung vs. nationale Umsetzung

Der AI Act ist eine Verordnung (EU) 2024/1689 und gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — er muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten regeln national jedoch:

  • die Benennung der zuständigen Behörden (Marktüberwachung + Notifizierung, Art. 70),
  • die Bußgeldverfahren und ergänzende Sanktionsregeln (Art. 99),
  • mindestens ein KI-Reallabor (regulatory sandbox) bis 2. August 2026 (Art. 57/58).

Status in der EU (Stand Juni 2026)

Die Frist zur Behördenbenennung war der 2. August 2025. Bis Mitte 2026 haben jedoch erst rund 8 von 27 Mitgliedstaaten ihre zuständigen Behörden formell benannt; die meisten Verfahren laufen noch.

LandModellZentrale StelleStatus
DeutschlandzentralBundesnetzagentur (BNetzA)KI-MIG im Parlament (Bundestag 11.06.2026)
Spaniendedizierte AgenturAESIAoperativ seit 06/2024
IrlanddezentralNational AI Office + 15 Behördenoperativ seit 09/2025
FrankreichdezentralCNIL / DGCCRF / ARCOM (Entwurf)noch nicht final benannt
ÖsterreichKompetenzzentrumRTR / KI-ServicestelleAusbau zur Vollbehörde geplant

Die folgenden Seiten beschreiben die für die BAUER GROUP wichtigsten Mitgliedstaaten. Maßgeblich ist für die BAUER GROUP primär die deutsche Umsetzung (Deutschland – KI-MIG).

Stand der Angaben

Die nationale Umsetzung entwickelt sich laufend. Alle Angaben Stand Juni 2026; Gesetzgebungsverfahren und Behördenbenennungen können sich ändern.

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