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Verbotene KI-Praktiken – Art. 5

Überblick

Seit 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken in der EU verboten. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet (je nachdem, welcher Betrag höher ist).

Verbotskatalog

Art. 5 verbietet KI-Systeme, die:

  1. Unterschwellige Manipulation einsetzen, um das Verhalten von Personen wesentlich zu beeinflussen und ihnen Schaden zuzufügen
  2. Schwächen ausnutzen — aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer/wirtschaftlicher Lage
  3. Social Scoring durchführen — Bewertung natürlicher Personen aufgrund ihres Sozialverhaltens, die zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt
  4. Kriminalitätsprognosen allein auf Basis von Profiling erstellen (ohne konkrete Verdachtsmomente)
  5. Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Scraping aus dem Internet oder Überwachungskameras aufbauen
  6. Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen einsetzen (Ausnahmen: medizinische/sicherheitsrelevante Zwecke)
  7. Biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen (Rasse, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Religion) durchführen
  8. Echtzeit-Fernidentifikation in öffentlich zugänglichen Räumen für Strafverfolgungszwecke nutzen (enge Ausnahmen: vermisste Personen, Terrorabwehr, schwere Straftaten)

BAUER GROUP Relevanz

Bewertungsergebnis

Keines der aktuellen oder geplanten BAUER GROUP Produkte fällt unter den Verbotskatalog des Art. 5. Die BAUER GROUP entwickelt keine Social-Scoring-Systeme, keine Emotionserkennungssoftware für den Arbeitsplatz, keine biometrischen Kategorisierungssysteme und keine Echtzeit-Überwachungstechnologie.

Dieses Ergebnis wird jährlich und bei jeder neuen Produktentwicklung mit KI-Komponente überprüft.

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT