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Hochrisiko-KI – Anforderungen Art. 8–15

Überblick

Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen dem vollständigen Pflichtenkatalog des AI Act. Art. 8 bestimmt, dass diese Systeme die Anforderungen der Art. 9–15 erfüllen müssen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks und des allgemein anerkannten Stands der Technik.

BAUER GROUP Position

Hochrisiko-KI-Systeme werden nur dann im EU-Markt angeboten, wenn die Go/No-Go-Bewertung positiv ausfällt. Die folgenden Seiten dokumentieren die vollständigen Anforderungen für den Fall einer Go-Entscheidung.

Anforderungskatalog

ArtikelAnforderungAufwand
Art. 9RisikomanagementsystemMittel – iterativer Prozess über Lebenszyklus
Art. 10Daten und Data GovernanceHoch – Trainingsdaten-Dokumentation
Art. 11Technische DokumentationHoch – Annex IV Vollformat
Art. 12Protokollierung (Record-Keeping)Niedrig – automatisierte Logs
Art. 13Transparenz und Information für BetreiberMittel – Gebrauchsanweisungen
Art. 14Menschliche AufsichtMittel – Oversight-Mechanismen
Art. 15Genauigkeit, Robustheit, CybersicherheitMittel – Testing + CRA-Synergien

Integration mit CRA-Compliance

Art. 8 Abs. 2 erlaubt ausdrücklich die Integration in bestehende Compliance-Prozesse:

„um Kohärenz zu gewährleisten, Doppelarbeit zu vermeiden und zusätzlichen Aufwand zu minimieren, können Anbieter die erforderlichen Tests, Berichte und Dokumentationen in bereits bestehende Verfahren integrieren"

Die BAUER GROUP nutzt diese Möglichkeit, um AI-Act-Dokumentation soweit möglich in das bestehende CRA-QMS und die CRA-technische-Dokumentation einzugliedern.

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