Hochrisiko-KI – Anforderungen Art. 8–15
Überblick
Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen dem vollständigen Pflichtenkatalog des AI Act. Art. 8 bestimmt, dass diese Systeme die Anforderungen der Art. 9–15 erfüllen müssen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks und des allgemein anerkannten Stands der Technik.
BAUER GROUP Position
Hochrisiko-KI-Systeme werden nur dann im EU-Markt angeboten, wenn die Go/No-Go-Bewertung positiv ausfällt. Die folgenden Seiten dokumentieren die vollständigen Anforderungen für den Fall einer Go-Entscheidung.
Anforderungskatalog
| Artikel | Anforderung | Aufwand |
|---|---|---|
| Art. 9 | Risikomanagementsystem | Mittel – iterativer Prozess über Lebenszyklus |
| Art. 10 | Daten und Data Governance | Hoch – Trainingsdaten-Dokumentation |
| Art. 11 | Technische Dokumentation | Hoch – Annex IV Vollformat |
| Art. 12 | Protokollierung (Record-Keeping) | Niedrig – automatisierte Logs |
| Art. 13 | Transparenz und Information für Betreiber | Mittel – Gebrauchsanweisungen |
| Art. 14 | Menschliche Aufsicht | Mittel – Oversight-Mechanismen |
| Art. 15 | Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit | Mittel – Testing + CRA-Synergien |
Integration mit CRA-Compliance
Art. 8 Abs. 2 erlaubt ausdrücklich die Integration in bestehende Compliance-Prozesse:
„um Kohärenz zu gewährleisten, Doppelarbeit zu vermeiden und zusätzlichen Aufwand zu minimieren, können Anbieter die erforderlichen Tests, Berichte und Dokumentationen in bereits bestehende Verfahren integrieren"
Die BAUER GROUP nutzt diese Möglichkeit, um AI-Act-Dokumentation soweit möglich in das bestehende CRA-QMS und die CRA-technische-Dokumentation einzugliedern.