Sanktionsregime – Art. 99
Bußgeldrahmen
Der AI Act sieht abgestufte Sanktionen vor, die seit 2. August 2025 anwendbar sind:
| Verstoß | Bußgeld (max.) | Alternative |
|---|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | 35 Mio. EUR | 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Sonstige Pflichten (Hochrisiko, Transparenz, GPAI etc.) | 15 Mio. EUR | 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche/irreführende Informationen an Behörden | 7,5 Mio. EUR | 1 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Es gilt jeweils der höhere Betrag.
KMU-Privilegierung
Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der genannten Beträge (absolut vs. prozentual).
Weitere Maßnahmen
Neben Geldbußen können Marktüberwachungsbehörden:
- Marktrücknahme des KI-Systems anordnen
- Korrekturmaßnahmen erzwingen (Nachbesserung, Retraining)
- Inbetriebnahme untersagen bis zur Konformität
- Warnungen aussprechen
BAUER GROUP Risikobewertung
Das Bußgeldrisiko ist proportional zum Verstoß. Für die BAUER GROUP gilt:
| Szenario | Risiko | Minderung |
|---|---|---|
| Verbotene Praktik (Art. 5) | Extrem hoch | Prüfschema bei jedem Produkt → Risiko ≈ 0 |
| Hochrisiko ohne Konformität | Hoch | Go/No-Go-Framework → Nicht-konforme Produkte nicht in EU |
| Fehlende Transparenzkennzeichnung | Mittel | Templates und Prozesse implementiert |
| Fehlende AI Literacy | Niedrig | In Onboarding integriert |