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Sanktionsregime – Art. 99

Bußgeldrahmen

Der AI Act sieht abgestufte Sanktionen vor, die seit 2. August 2025 anwendbar sind:

VerstoßBußgeld (max.)Alternative
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)35 Mio. EUR7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Sonstige Pflichten (Hochrisiko, Transparenz, GPAI etc.)15 Mio. EUR3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Falsche/irreführende Informationen an Behörden7,5 Mio. EUR1 % des weltweiten Jahresumsatzes

Es gilt jeweils der höhere Betrag.

KMU-Privilegierung

Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der genannten Beträge (absolut vs. prozentual).

Weitere Maßnahmen

Neben Geldbußen können Marktüberwachungsbehörden:

  • Marktrücknahme des KI-Systems anordnen
  • Korrekturmaßnahmen erzwingen (Nachbesserung, Retraining)
  • Inbetriebnahme untersagen bis zur Konformität
  • Warnungen aussprechen

BAUER GROUP Risikobewertung

Das Bußgeldrisiko ist proportional zum Verstoß. Für die BAUER GROUP gilt:

SzenarioRisikoMinderung
Verbotene Praktik (Art. 5)Extrem hochPrüfschema bei jedem Produkt → Risiko ≈ 0
Hochrisiko ohne KonformitätHochGo/No-Go-Framework → Nicht-konforme Produkte nicht in EU
Fehlende TransparenzkennzeichnungMittelTemplates und Prozesse implementiert
Fehlende AI LiteracyNiedrigIn Onboarding integriert

Dokumentation lizenziert unter CC BY-NC 4.0 · Code lizenziert unter MIT